Abschnitte 1–3: Identität, Gefahren und Zusammensetzung
Diese drei Abschnitte definieren, welches Produkt bewertet wird, wie es eingestuft und gekennzeichnet ist und welche Bestandteile für die Gefahrenkommunikation relevant sind.
Abschnitte 4–8: Maßnahmen und Expositionskontrolle
Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Freisetzung, Handhabung, Lagerung und persönliche Schutzmaßnahmen müssen zum tatsächlichen Gefahrenprofil und zur Produktform passen.
Abschnitte 9–12: Eigenschaften und Wirkungen
Physikalisch-chemische, reaktive, toxikologische und umweltbezogene Daten liefern die fachliche Begründung für viele Aussagen in den vorherigen Abschnitten.
Abschnitte 13–15: Entsorgung, Transport und Recht
Hier werden anwendbare Entsorgungsinformationen, Transportregelungen und regulatorische Angaben zusammengeführt. Transport und CLP sind getrennte Systeme und dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Abschnitt 16: Änderungen und sonstige Informationen
Abkürzungen, Quellen, Schulungshinweise und Änderungen sollten transparent dokumentiert werden. Der Abschnitt ist kein Ablageort für ungeklärte Widersprüche.
Konsistenzbeispiel
Wenn Abschnitt 2 eine schwere Augenschädigung ausweist, müssen Erste Hilfe, Augenschutz und toxikologische Angaben dazu passen. Fehlt diese Verbindung, ist das Dokument trotz vollständiger Nummerierung nicht plausibel.
Checkliste
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Warum gibt es genau 16 Abschnitte?
Das Format ist in Anhang II der REACH-Verordnung konkretisiert und EU-weit harmonisiert.
Welcher Abschnitt enthält die Kennzeichnung?
Die Einstufung und Kennzeichnungselemente werden in Abschnitt 2 dargestellt.
Wo steht die Zusammensetzung?
Bei Stoffen in Abschnitt 3.1, bei Gemischen in Abschnitt 3.2.
Sind alle Abschnitte gleich wichtig?
Sie erfüllen unterschiedliche Zwecke. Für die sichere Verwendung ist ihre fachliche Verbindung wichtiger als eine Rangfolge.
Kann eine Software die fachliche Verantwortung übernehmen?
Nein. Sie kann Daten strukturieren, Regeln anwenden und Widersprüche zeigen. Die regulatorische Verantwortung bleibt entsprechend der Rolle beim Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Lieferanten und muss im betrieblichen Prozess einer fachkundigen Person zugeordnet sein.
Reicht das Sicherheitsdatenblatt eines Rohstofflieferanten aus?
Es ist eine zentrale Quelle, muss aber zur Identität, Qualität, Konzentration und Verwendung des tatsächlich eingesetzten Rohstoffs passen. Für das fertige Gemisch ist eine eigene, dokumentierte Bewertung erforderlich.
Primärquellen
Rechts- und Stoffdaten müssen vor einer produktbezogenen Verwendung erneut auf Aktualität geprüft werden.