Vollständige Zusammensetzung als Ausgangspunkt
Erfassen Sie Inhaltsstoffe, relevante Verunreinigungen und Additive mit Konzentrationen, Identität, Einstufung, H-/EUH-Codes sowie SCL, ATE und M-Faktoren, soweit vorhanden.
Informationen prüfen und gewichten
Trennen Sie physikalische, gesundheitliche und Umweltgefahren. Prüfen Sie, ob Daten am Gemisch vorliegen und ob harmonisierte Einstufungen für Bestandteile anwendbar sind.
Methode je Gefahrenklasse wählen
Je nach Gefahrenklasse kommen Prüfdaten am Gemisch, Übertragungsgrundsätze, Konzentrationsgrenzen, Additivitätsformeln oder die Einzelbetrachtung bestimmter Bestandteile zur Anwendung.
Kennzeichnung aus der Einstufung ableiten
Nach der Einstufung werden Produktidentifikator, Piktogramme, Signalwort, H-/EUH- und geeignete P-Hinweise unter Beachtung der Prioritätsregeln zusammengestellt.
Neue EU-Gefahrenklassen seit Mai 2026 einbeziehen
Für Gemische, die ab dem 1. Mai 2026 neu in Verkehr gebracht werden, sind auch endokrinschädliche Eigenschaften sowie PBT/vPvB- und PMT/vPvM-Eigenschaften nach den neuen CLP-Kriterien zu prüfen. Für bereits zuvor in Verkehr gebrachte Gemische gilt die Übergangsregelung bis zum 1. Mai 2028, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidung und Quellen dokumentieren
Halten Sie Datenstand, Methode, Rechenweg, Annahmen und offene Punkte fest. Änderungen an Rezeptur oder Stoffdaten müssen gezielt auf betroffene Gefahrenklassen zurückgeführt werden können.
Beispiel
Ein lösemittelhaltiges Gemisch wird nicht allein aus den H-Codes seiner Bestandteile eingestuft. Für Entzündbarkeit können Produktdaten erforderlich sein, während gesundheitliche Gefahren je nach Klasse über Stoffdaten, Grenzwerte oder Additivität bewertet werden.
Checkliste
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Welche Datenquelle ist am wichtigsten?
Es gibt keine einzelne Quelle für alle Fälle. Rohstoff-SDB, ECHA-Daten, harmonisierte Einträge, Produktprüfungen und die genaue Zusammensetzung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Wann sind Daten am Gemisch vorrangig?
Das hängt von der Gefahrenklasse und der Eignung der Daten ab. Insbesondere physikalische Gefahren werden regelmäßig anhand des Gemischs bewertet.
Was sind Übertragungsgrundsätze?
Sie erlauben in definierten Fällen die Übertragung vorhandener Daten von geprüften Gemischen auf ein zu bewertendes Gemisch.
Muss jede Berechnung archiviert werden?
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist fachlich wesentlich und erleichtert Aktualisierung, Kontrolle und Begründung.
Kann eine Software die fachliche Verantwortung übernehmen?
Nein. Sie kann Daten strukturieren, Regeln anwenden und Widersprüche zeigen. Die regulatorische Verantwortung bleibt entsprechend der Rolle beim Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Lieferanten und muss im betrieblichen Prozess einer fachkundigen Person zugeordnet sein.
Reicht das Sicherheitsdatenblatt eines Rohstofflieferanten aus?
Es ist eine zentrale Quelle, muss aber zur Identität, Qualität, Konzentration und Verwendung des tatsächlich eingesetzten Rohstoffs passen. Für das fertige Gemisch ist eine eigene, dokumentierte Bewertung erforderlich.
Primärquellen
Rechts- und Stoffdaten müssen vor einer produktbezogenen Verwendung erneut auf Aktualität geprüft werden.