Neun Piktogramme, verschiedene Gefahrenarten
Das EU-System verwendet GHS01 bis GHS09 für explosionsgefährliche, entzündbare, oxidierende, unter Druck stehende, ätzende, akut toxische, gesundheitsschädliche, schwere Gesundheits- und Umweltgefahren.
Piktogramm folgt der Gefahrenklasse
Zuerst wird die Klasse und Kategorie bestimmt. Danach werden die zugehörigen Kennzeichnungselemente einschließlich Piktogramm und Signalwort abgeleitet.
Prioritätsregeln vermeiden Dopplungen
Bestimmte Piktogramme können andere für die Kennzeichnung verdrängen. Deshalb ist die bloße Sammlung aller Symbole aus Rohstoff-SDB nicht korrekt.
Etikett und Abschnitt 2 müssen übereinstimmen
Codes, Bildsymbole und Reihenfolge müssen in der kontrollierten Ausgabe aus derselben Einstufung entstehen. Eigene Grafiken müssen die vorgeschriebene Darstellung korrekt wiedergeben.
Transportkennzeichen sind ein anderes System
ADR-/IMDG-/IATA-Kennzeichen und CLP-Piktogramme können ähnlich wirken, folgen aber unterschiedlichen Vorschriften und dürfen nicht automatisch gleichgesetzt werden.
Beispiel
Ein Gemisch erhält nach der Bewertung Flam. Liq. 2 und Eye Irrit. 2. Die Software ordnet die vorgesehenen Kennzeichnungselemente zu und prüft anschließend die CLP-Prioritätsregeln, statt Symbole der einzelnen Lösemittel zu kopieren.
Checkliste
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Wie viele GHS-Piktogramme gibt es im EU-CLP-System?
Es werden neun Gefahrenpiktogramme mit den Codes GHS01 bis GHS09 verwendet.
Hat jeder H-Satz genau ein Piktogramm?
Nein. Die Zuordnung erfolgt über Gefahrenklasse und Kategorie; Prioritätsregeln beeinflussen die endgültige Kennzeichnung.
Darf ich eigene Symbole gestalten?
Die vorgeschriebene Form und grafische Aussage müssen eingehalten werden. Marken- oder Ersatzsymbole sind keine CLP-Piktogramme.
Ist GHS09 immer bei Umweltgefahr erforderlich?
Das hängt von der konkreten Umweltkategorie und den Kennzeichnungsregeln ab.
Kann eine Software die fachliche Verantwortung übernehmen?
Nein. Sie kann Daten strukturieren, Regeln anwenden und Widersprüche zeigen. Die regulatorische Verantwortung bleibt entsprechend der Rolle beim Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Lieferanten und muss im betrieblichen Prozess einer fachkundigen Person zugeordnet sein.
Reicht das Sicherheitsdatenblatt eines Rohstofflieferanten aus?
Es ist eine zentrale Quelle, muss aber zur Identität, Qualität, Konzentration und Verwendung des tatsächlich eingesetzten Rohstoffs passen. Für das fertige Gemisch ist eine eigene, dokumentierte Bewertung erforderlich.
Primärquellen
Rechts- und Stoffdaten müssen vor einer produktbezogenen Verwendung erneut auf Aktualität geprüft werden.