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Sicherheitsdatenblatt · Praxiswissen

Abschnitt 3: Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen

Abschnitt 3 identifiziert bei Stoffen die Substanz und relevante Bestandteile, bei Gemischen die offenzulegenden gefährlichen Inhaltsstoffe. Identifikatoren, Konzentrationsangaben und Einstufungsdaten müssen zur tatsächlichen Rezeptur passen.

01

Abschnitt 3.1 für Stoffe

Bei einem Stoff werden chemische Identität und, soweit relevant, Verunreinigungen oder stabilisierende Zusätze beschrieben. Handelslösungen können je nach Zusammensetzung als Gemisch zu behandeln sein.

02

Abschnitt 3.2 für Gemische

Die Tabelle nennt die nach den anwendbaren Regeln offenzulegenden Bestandteile mit Identität, Konzentration oder Bereich und Einstufung. Eine vollständige Rezepturveröffentlichung ist damit nicht gleichzusetzen.

03

CAS, EG- und Indexnummer richtig zuordnen

Identifikatoren müssen dieselbe Stoffidentität beschreiben. Salze, Hydrate, Isomere, Reaktionsmassen und Lösungen dürfen nicht allein aufgrund ähnlicher Namen zusammengeführt werden.

04

SCL, ATE und M-Faktor sichtbar halten

Soweit diese Werte für die Gemischbewertung relevant sind, gehören sie in den kontrollierten Stoffdatensatz und müssen mit dem verwendeten Eintrag und Quellenstand verknüpft bleiben.

05

Konzentrationsbereiche und Geheimhaltung

Bereiche müssen die tatsächliche Rezeptur abdecken und dürfen die Gefahrenkommunikation nicht verfälschen. Änderungen an Bereichen können eine erneute Bewertung von Abschnitt 2 auslösen.

Praxis

Beispiel

Ein Lieferant nennt Natriumhydroxid mit CAS, EG- und Indexnummer sowie einem Konzentrationsbereich. Vor Übernahme wird geprüft, ob der Bereich die reale Rezeptur abdeckt und welche spezifischen Konzentrationsgrenzwerte für die relevante Gefahrenklasse gelten.

Checkliste

3.1 oder 3.2 korrekt gewählt
Identifikatoren gegengeprüft
Bereiche decken Rezeptur ab
Einstufung und H-Codes aktuell
SCL/ATE/M-Faktor mit Quelle erfasst

Häufige Fehler

×Lösung und Reinstoff gleichsetzen
×alte Einstufung aus archiviertem Rohstoff-SDB übernehmen
×CAS und EG-Nummer unterschiedlicher Stoffe kombinieren
×kritische Grenzwerte außerhalb des Datensatzes verwalten
Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen

Muss die vollständige Rezeptur offengelegt werden?

Nicht automatisch. Die Offenlegung folgt den Anforderungen für Abschnitt 3 und muss zugleich eine korrekte Gefahrenkommunikation ermöglichen.

Kann ich nur Handelsnamen nennen?

Die erforderliche Stoffidentität muss eindeutig und regelkonform angegeben werden; ein interner Handelsname allein reicht regelmäßig nicht.

Was bedeutet ein Konzentrationsbereich?

Er beschreibt eine kontrollierte Bandbreite des Bestandteils. Die gesamte Bandbreite muss bei der Einstufung berücksichtigt werden.

Warum sind SCL und ATE wichtig?

Sie können die rechnerische oder schwellenwertbasierte Einstufung des Gemischs unmittelbar beeinflussen.

Kann eine Software die fachliche Verantwortung übernehmen?

Nein. Sie kann Daten strukturieren, Regeln anwenden und Widersprüche zeigen. Die regulatorische Verantwortung bleibt entsprechend der Rolle beim Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Lieferanten und muss im betrieblichen Prozess einer fachkundigen Person zugeordnet sein.

Reicht das Sicherheitsdatenblatt eines Rohstofflieferanten aus?

Es ist eine zentrale Quelle, muss aber zur Identität, Qualität, Konzentration und Verwendung des tatsächlich eingesetzten Rohstoffs passen. Für das fertige Gemisch ist eine eigene, dokumentierte Bewertung erforderlich.

Primärquellen

Rechts- und Stoffdaten müssen vor einer produktbezogenen Verwendung erneut auf Aktualität geprüft werden.

PJ
Fachautor

Paweł Jagieniak · Chemietechnologe

Praxisorientierte Aufbereitung von Sicherheitsdatenblättern, CLP-Einstufung und kontrollierten Stoffdaten. Fachinformationen ersetzen keine produktbezogene Prüfung und Freigabe.

Nächster Schritt

Vom Fachwissen zum kontrollierten Arbeitsablauf

Legen Sie Ihren deutschen Arbeitsbereich an und besprechen Sie, welche Daten und Prüfungen Ihr Team benötigt.

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