Wozu das Sicherheitsdatenblatt dient
Das SDB verbindet Produktidentität, Gefahrenkommunikation, sichere Handhabung, Expositionskontrolle, Transport und Entsorgung. Es ist kein Werbetext und keine bloße Sammlung von Standardformulierungen.
Die 16 Abschnitte als zusammenhängendes System
Abschnitt 1 identifiziert Produkt und Lieferant, Abschnitt 2 kommuniziert die Einstufung, Abschnitt 3 beschreibt relevante Bestandteile. Die nachfolgenden Abschnitte müssen diese Angaben fachlich stützen und dürfen ihnen nicht widersprechen.
Wer die Angaben verantwortet
Software und Berater können unterstützen. Nach den Hinweisen der BAuA liegt die Verantwortung für fachlich richtige und vollständige Angaben beim Inverkehrbringer. Rollen, Quellen und Freigaben sollten deshalb dokumentiert werden.
Wann eine Aktualitätsprüfung notwendig ist
Neue Gefahreninformationen, geänderte Risikomanagementmaßnahmen, regulatorische Entscheidungen oder Änderungen am Produkt können eine Neubewertung auslösen. Zusätzlich ist eine regelmäßige Quellenkontrolle sinnvoll.
Deutschsprachige Fassung für den deutschen Markt
Ein nach REACH bereitzustellendes Sicherheitsdatenblatt ist für Deutschland in deutscher Sprache zu liefern, sofern die zuständige Behörde nichts anderes vorsieht. Auch die Kennzeichnung in Deutschland muss deutschsprachig sein. Eine Übersetzung darf Codes, Zahlen, Stoffidentitäten und die fachliche Bedeutung der Ausgangsdaten nicht verändern.
Beispiel
Ein Reiniger erhält eine neue Rezeptur. Nicht nur Abschnitt 3 wird geändert: Die neue Zusammensetzung kann Abschnitt 2, die Schutzmaßnahmen in Abschnitt 8, toxikologische Angaben in Abschnitt 11 und die Kennzeichnung beeinflussen.
Checkliste
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Kann eine Software die fachliche Verantwortung übernehmen?
Nein. Sie kann Daten strukturieren, Regeln anwenden und Widersprüche zeigen. Die regulatorische Verantwortung bleibt entsprechend der Rolle beim Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Lieferanten und muss im betrieblichen Prozess einer fachkundigen Person zugeordnet sein.
Reicht das Sicherheitsdatenblatt eines Rohstofflieferanten aus?
Es ist eine zentrale Quelle, muss aber zur Identität, Qualität, Konzentration und Verwendung des tatsächlich eingesetzten Rohstoffs passen. Für das fertige Gemisch ist eine eigene, dokumentierte Bewertung erforderlich.
Hat jedes chemische Produkt automatisch ein SDB?
Nein. Ob und in welcher Form Informationen bereitgestellt werden müssen, hängt unter anderem von Produktart, Einstufung, Verwendung und den anwendbaren REACH-Regeln ab.
Wie viele Abschnitte hat ein SDB?
Das vorgeschriebene Format umfasst 16 nummerierte Abschnitte.
Ist ein PDF allein ausreichend?
Das Dateiformat löst nicht die fachliche Aufgabe. Entscheidend sind korrekte, vollständige, aktuelle und zum Produkt passende Angaben.
Primärquellen
Rechts- und Stoffdaten müssen vor einer produktbezogenen Verwendung erneut auf Aktualität geprüft werden.