Harmonisierte Einstufung
Harmonisierte Einstufungen sind in Anhang VI Teil 3 enthalten und in ECHA CHEM integriert. Der genaue Eintrag kann Noten, SCL, M-Faktoren oder stoffbezogene Einschränkungen enthalten.
Gemeldete Einstufungen
Unternehmen übermitteln Einstufungen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Unterschiedliche Meldungen sind nicht automatisch eine harmonisierte oder behördlich bestätigte Gesamteinstufung.
Zusätzliche Stoffdaten
Registrierungsdossiers, Lieferanten-SDB und weitere Quellen können Gefahren abdecken, die nicht harmonisiert sind. Sie bleiben für die vollständige Selbstbewertung relevant.
Identität und Form des Stoffes
Indexnummer, CAS, EG-Nummer, Zusammensetzung, Verunreinigungen und physikalische Form müssen zum verwendeten Eintrag passen. Ein ähnlicher Name reicht nicht.
Darstellung im SDB und auf CAS-Seiten
Kennzeichnen Sie harmonisierte Elemente separat. Zusätzliche Daten erhalten Quelle, Status und Prüfdatum, damit Nutzer nicht den gesamten Datensatz fälschlich als Legaleinstufung lesen.
Aktuellen Rechtsstand statt Datenbank-Screenshot verwenden
Neben dem Eintrag sind die anwendbaren ATP und CLP-Änderungsverordnungen zu prüfen. Seit dem 1. Juli 2026 gelten weitere Teile der Revision 2024/2865; andere Pflichten wurden durch die Verordnung (EU) 2025/2439 auf 2027 oder 2028 verschoben.
Beispiel
Für einen Stoff ist eine bestimmte Gesundheitsgefahr harmonisiert. Lieferanten- und Registrierungsdaten nennen weitere Gefahren. Im Datensatz werden beide Ebenen getrennt gespeichert und bei der vollständigen Einstufung mit ihrer jeweiligen Rechts- und Datenqualität bewertet.
Checkliste
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Ist alles in ECHA CHEM behördlich harmonisiert?
Nein. Die Plattform enthält unterschiedliche Datenebenen, darunter harmonisierte und gemeldete Einstufungen sowie Registrierungsinformationen.
Muss eine harmonisierte Einstufung angewendet werden?
Der anwendbare harmonisierte Eintrag ist für die erfassten Gefahrenklassen zu berücksichtigen; die vollständige Bewertung kann weitere Gefahren umfassen.
Warum unterscheiden sich Lieferanten-SDB?
Mögliche Gründe sind unterschiedliche Produktformen, Datenstände, zusätzliche Selbstbewertungen oder Fehler. Unterschiede müssen fachlich geklärt werden.
Was ist die Indexnummer?
Sie identifiziert Einträge in Anhang VI und muss gemeinsam mit Stoffidentität und anwendbaren Noten gelesen werden.
Kann eine Software die fachliche Verantwortung übernehmen?
Nein. Sie kann Daten strukturieren, Regeln anwenden und Widersprüche zeigen. Die regulatorische Verantwortung bleibt entsprechend der Rolle beim Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Lieferanten und muss im betrieblichen Prozess einer fachkundigen Person zugeordnet sein.
Reicht das Sicherheitsdatenblatt eines Rohstofflieferanten aus?
Es ist eine zentrale Quelle, muss aber zur Identität, Qualität, Konzentration und Verwendung des tatsächlich eingesetzten Rohstoffs passen. Für das fertige Gemisch ist eine eigene, dokumentierte Bewertung erforderlich.
Primärquellen
Rechts- und Stoffdaten müssen vor einer produktbezogenen Verwendung erneut auf Aktualität geprüft werden.