Persönliche Beratung+48 453 584 042Montag bis Sonntag, 08:00–22:00 Uhr
Sicherheitsdatenblatt · Praxiswissen

Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts richtig aufbauen

Abschnitt 2 fasst das Ergebnis der Gefahrenbewertung zusammen. Er zeigt die CLP-Einstufung, Kennzeichnungselemente und weitere Gefahren. Er darf nicht unabhängig von Rezeptur, Stoffdaten und der tatsächlichen Produktform erstellt werden.

01

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Geben Sie die anwendbaren Gefahrenklassen und -kategorien mit den zugehörigen Gefahrenhinweisen an. Das Ergebnis muss aus der dokumentierten Bewertung der aktuellen Produktversion stammen.

02

2.2 Kennzeichnungselemente

Piktogramme, Signalwort, H- und EUH-Hinweise sowie ausgewählte P-Hinweise müssen nach den CLP-Prioritätsregeln zusammengestellt und mit dem Etikett abgeglichen werden.

03

2.3 Sonstige Gefahren korrekt abgrenzen

Seit dem 1. Mai 2026 sind die neuen CLP-Gefahrenklassen für neu in Verkehr gebrachte Gemische anzuwenden. Eine daraus folgende Einstufung gehört in 2.1 und die Kennzeichnungselemente in 2.2. Abschnitt 2.3 bleibt den nach Anhang II REACH verlangten sonstigen Gefahrenangaben vorbehalten; dieselbe Eigenschaft darf nicht pauschal nur dort abgelegt werden.

04

Abgleich mit Abschnitt 3 und 11/12

Die in Abschnitt 3 genannten gefährlichen Bestandteile und die Daten in Abschnitt 11 und 12 müssen das Ergebnis plausibel unterstützen. Abweichungen brauchen eine fachliche Begründung.

05

Automatisierung mit kontrollierter Ausgabe

Regeln können Kennzeichnungselemente ableiten und Piktogramme aus Codes zuordnen. Sie dürfen fehlende Eingangsdaten oder eine falsche Stoffidentität nicht durch scheinbar präzise Texte verdecken.

Praxis

Beispiel

Ein Gemisch enthält einen ätzenden Rohstoff. Daraus folgt nicht automatisch dieselbe Kategorie für das Endprodukt. Zu prüfen sind unter anderem Konzentration, SCL, Additivitätsregeln, pH/saure oder alkalische Reserve und vorhandene Daten am Gemisch.

Checkliste

Einstufung je Gefahrenklasse dokumentiert
Kennzeichnung mit Etikett identisch
Signalwort und Piktogramme priorisiert
EUH-Hinweise geprüft
sonstige Gefahren separat bewertet

Häufige Fehler

×H-Sätze aus dem Rohstoff-SDB kopieren
×Piktogramme ohne Prioritätsprüfung addieren
×P-Hinweise ohne Bezug zur Verwendung auswählen
×2.3 pauschal mit ‚keine‘ füllen
Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen

Ist Abschnitt 2 dasselbe wie das Etikett?

Nein. Beide müssen konsistent sein, aber das SDB enthält zusätzlich die formale Einstufung und Angaben zu sonstigen Gefahren.

Darf ein Gemisch weniger Piktogramme als ein Bestandteil haben?

Ja, denn das Gemisch wird nach den für seine Daten und Zusammensetzung geltenden Regeln bewertet.

Woher kommen die P-Hinweise?

Sie werden anhand der Einstufung, Produktform, Verwendung und CLP-Auswahlregeln festgelegt.

Kann Abschnitt 2 automatisch erzeugt werden?

Technisch ja, wenn geprüfte Eingangsdaten und Regeln vorliegen. Das Ergebnis benötigt dennoch eine fachliche Kontrolle.

Kann eine Software die fachliche Verantwortung übernehmen?

Nein. Sie kann Daten strukturieren, Regeln anwenden und Widersprüche zeigen. Die regulatorische Verantwortung bleibt entsprechend der Rolle beim Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Lieferanten und muss im betrieblichen Prozess einer fachkundigen Person zugeordnet sein.

Reicht das Sicherheitsdatenblatt eines Rohstofflieferanten aus?

Es ist eine zentrale Quelle, muss aber zur Identität, Qualität, Konzentration und Verwendung des tatsächlich eingesetzten Rohstoffs passen. Für das fertige Gemisch ist eine eigene, dokumentierte Bewertung erforderlich.

PJ
Fachautor

Paweł Jagieniak · Chemietechnologe

Praxisorientierte Aufbereitung von Sicherheitsdatenblättern, CLP-Einstufung und kontrollierten Stoffdaten. Fachinformationen ersetzen keine produktbezogene Prüfung und Freigabe.

Nächster Schritt

Vom Fachwissen zum kontrollierten Arbeitsablauf

Legen Sie Ihren deutschen Arbeitsbereich an und besprechen Sie, welche Daten und Prüfungen Ihr Team benötigt.

Konto anlegenDirekt sprechen+48 453 584 042